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Verbandsstöberprüfung der besonderen Art vom 13. bis 15.10.2022

1. Verbandsstöberprüfung

Termin

Donnerstag, den 13.10.2022 (Landeswald)
Freitag, den 14.10.2022 (Privatwald)

Ort

Reviere um 16559 Liebenwalde und 16792 Zehdenick

Nennschluss

10.09.2022

Nenngeld

150,00 € für Mitglieder des Weimaraner Klubs
190,00 € für Nichtmitglieder

Nennung an

per Post: Sandra Jeremiasch, Lietze 4, 16827 Zippelsförde
per E-Mail:    sandra.jeremiasch@weimaraner-klub-ev.de 

Wie bereits in der Juni-Ausgabe 2022 der Weimaraner Nachrichten angekündigt, richtet die Landesgruppe Ost eine Verbandsstöberprüfung der besonderen Art aus.
Die Termine der Bewegungsjagden auf Schalenwild füllen zunehmend auch die Kalender von Führern verschiedenster Vorstehhunderassen. Der Erfolg dieser Jagden liegt neben der guten Organisation des Beständers, vor allem auch an der Auswahl geeigneter und brauchbarer Hunde.
Wir haben die Idee einiger Züchter aufgegriffen, eine größere Jagd zu planen, bei man nur mit zuchttauglichen Weimaraner-Rüden durchgeht und jagt. Gesagt getan. Was bietet sich dafür besser an, als eine Verbandsstöberprüfung!

Diese Prüfung findet nun im Rahmen einer dreitägigen Jagd (13. bis 15.10.2022) statt.

Die beiden Reviere befinden sich in einer der wasserreichsten Regionen Brandenburgs und sind geprägt von Wiesen und ausgedehnten, strukturreichen Wäldern. Diese Gebiete bieten allen Schalenwildarten ausreichend Lebensraum und perfekte Lebensbedingungen. In der Region beheimatet sind neben dem Rehwild vor allem Schwarz-, Dam- und Rotwild.

Wir möchten daher alle Hundeführer von zuchttauglichen Weimaraner-Rüden, die gerne mit ihrem Hund durchgehen, ermutigen, an dieser Prüfung teilzunehmen. Die Hunde sollen in Verbindung mit ihrem Führer jagen (keine Standschnaller). Die Rüden müssen mindestens 15 Monaten, schussfest und sollten nicht älter als 8 Jahre sein.
Wir möchten Züchter ermutigen, Führer von vielleicht zum Deckeinsatz ins Auge gefasster Rüden und/ oder von Rüden aus der eigenen Nachzucht anzusprechen, diese Hunde im jagdlichen Einsatz vorzustellen.

Als Züchter selbst hat man dann die Wahl einen Stand zu beziehen oder man ist Verbandsrichter und kann dann die Prüfung begleiten und die Hunde richten.

Sollten die Hunde bereits am ersten Tag die Voraussetzungen fürs Stöbern erfüllen, können die Hunde an den beiden darauffolgenden Tagen beim Durchgehen ihr Können unter Beweis stellen. Sollte ein Hund am ersten Tag nicht an Wild kommen, hat er dazu am zweiten Prüfungstag die Möglichkeit.

Die Unterbringung erfolgt zentral auf einem ehemaligen  Gutshof  im  Ortsteil  Blumenow (storchenhof-blumenow.de). Zusätzlich sind Stellplätze für Wohnmobil und Wohnwagen vorhanden. Somit ist ein gemeinsames Ausklingen der Jagden und ein gemütliches Beisammensein garantiert. Für Speisen und Getränken ist gesorgt. Frühstück, ein Snack zwischendurch und das gemeinsame abendliche Buffet ist im Nenngeld enthalten.

Interessierte Hundeführer, Züchter, Verbandsrichter und Freunde des Weimaraners können sich hierzu gerne bei Andreas Weising direkt melden. Er wird Ihre Fragen bezüglich des Events gerne beantworten und weitergehende Informationen zur Veranstaltung (u.a. Standgeld) geben.

Andreas Weising Tel.-Nr.: 0171/77 01 781

Für alle Prüfungen gilt:

Bitte das aktuelle Formblatt 1 (Stand 2019_1) verwenden  (www.jghv.de/index.php/service/formblaetter)
Der Führer muss in Besitz eines gültig gelösten Jagdscheines sein und der Eigentümer muss  Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein.

Der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Nennung müssen beigelegt werden: 

=> eine Kopie der Ahnentafel
=> eine Kopie der Prüfungszeugnisse aller bisher absolvierten Verbandsprüfungen
=> bei Nennung für die VSwP/ VFSP Lautnachweis und Nachweis der  Schussfestigkeit 
=> Nachweis über die Einzahlung des Nenngeldes
=> Nenngeld ist Reuegeld